Wir prüfen Ihr Auto
§57a-Begutachtung

Unsere Argumente
Warum eine Begutachtung?
Als offizieller temporärer Prüfstützpunkt der Abt. 9 der Tiroler Landesregierung bieten wir alle Voraussetzungen, um sämtliche Fahrzeuge überprüfen zu können. Vom Moped über PKWs, sämtliche Anhänger bis 3,5t. Vertrauen Sie unserem fachkundigen und perfekt geschulten Personal Ihr Fahrzeug an. Es geht um Ihre Sicherheit und jene Ihrer Mitfahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer!
- Objektive Diagnose
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- Persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Rasche Durchführung – aufgrund exakten Terminmanagements

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Wir kontrollieren:
- Ausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtung
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen, Räder, Aufhängungen und Lenkung
- Motor- und Abgaswerte, sowie die Umweltbelastung
- Bremsen und deren Wirksamkeit
§57a-Begutachtung
Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Welche Fahrzeuge?
- PKW, Kombi (bis 3,5t)
- Versehrtenfahrzeuge PKW
- Mopeds, Motorräder, Quads
- Mopedcars
- alle Anhänger bis 3,5t
- Wohnmobile und Wohnwagen
Regelungen
Abstände der Begutachtung
- seit 2002 gilt die 3-2-1 Regelung: bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.
- Ab 1. März 2020 werden die Begutachtungsfristen der Fahrzeugklasse L auf die „3-2-1 Intervalle“ umgestellt. Für Fahrzeuge, welche zwar vor dem 1. März 2020 zugelassen wurden, aber in die Fristen der 3-2-1 Regel hineinfallen (z.B.: Zulassung 2019), kann bei Fahrzeug-Zulassungsstellen die Ausgabe einer „Korrekturplakette“ mit einer Lochung entsprechend den neuen Intervallen angefordert werden.
- Historische Fahrzeuge: alle zwei Jahre
- Alle anderen Fahrzeuge: jährlich
Aktuelle Möglichkeiten
Toleranzgrenze
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung beträgt 6 Monate. Er beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung). Der Überprüfungstermin für die §57a-Begutachtung richtet sich nach dem Monat der ersten Zulassung.
Für folgende Fahrzeugklassen
Wegfall des Toleranzzeitraums
- M1 (PKW) – wenn als Taxi, Rettung oder Krankentransport genutzt (Verwendungsbestimmung im Zulassungsschein – Feld A4: 25, 62, 64, 74)
- M2 und M3 (Autobus)
- N1 bis N3 (Klein-LKW bis Sattelzug)
- O3 und O4 (Anhänger) – (über 3,5t)
- T1 bis T5 (Traktoren) – (über 40 km/h)
- C1 bis C5 (Gleisketten-Traktoren) – (über 40 km/h)
Hier beginnt die zwar früheste mögliche Überprüfung drei Monate vor Erstzulassung, darf aber nicht über das Monat der Erstzulassung überzogen werden!


